Bis zu 65% Investitionsförderung | Digital Jetzt

Nicht rückzuzahlender Zuschuss zur 3D-Drucker Anschaffung

Zur Förderung der Digitalisierung der deutschen Wirtschaft gibt es vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi eine sehr attraktive Investitionsförderung "Digital Jetzt" auch für die Beschaffung von 3D-Druckern.

 

Dabei unterstützt das Förderprogramm Firmen bei der Investition in eine digitale additive Fertigung (3D-Drucker) mit bis zu 65%, in Form eines nicht rückzuzahlenden Zuschusses mit bis zu 50.000,00 € (bis 100.000,00 € innerhalb einer Wertschöpfungskette).

  • 3D-Drucker werden in diesem Förderprogramm als unterstützte digitale Technologie bewertet.
  • Maximale Höhe des Zuschusses bis zu 50.000 Euro (in Abhängigkeit der Mitarbeiterzahl, des Antragseingangs, des Unternehmenstandortes)
  • Sie können die Förderung ab sofort beim Digital Jetzt Portal unter Vorlage eines passenden Investitionsangebots und Ihres erstellten Digitalisierungsplans beantragen
  • Das Förderprogramm Digital Jetzt läuft bis Ende 2023
  • Nach einer Online-Registrierung wird per Zufallsverfahren zu einem festgelegten Datum bis zur Erschöpfung der jeweiligen monatlich verfügbaren Haushaltsmittel Registrierungen ausgelost. Alle ausgelosten Registrierungen können dann einen Antrag im Förderportal vorbereiten und einreichen.
  • Die Registrierung erfolgt online über das Webportal Digital Jetzt. Der eigentliche Antrag kann erst wenn das Los auf die getätigte Registrieung gefallen ist im Webportal vorbereitet und eingereicht werden.

Sie haben noch Fragen?

Gerne beraten wir Sie persönlich zum "Digital Jetzt" Förderprogramm und zum Thema 3D-Drucker. Nutzen Sie unsere Fachkompetenz, bereits in einem ersten Telefonat können wir Ihnen einen Überblick über die im Markt verfügbaren Schichtbau-Technologien geben.

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"Digital Jetzt" Richtlinie zum Förderprogramm Investitionsfoerderung KMU des BMWi
"Digital Jetzt" Richtlinie zum Förderprogramm Investitionsfoerderung KMU des BMWi
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Das Förderprogramm

Im Förderprogramm „Digital Jetzt“ gibt es zwei Fördermodule, für die Investition in das Thema 3D-Druck ist vor allem das Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“ relevant. Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens. Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Unternehmen haben maximal 12 Monate Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.

 

Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen, gelten für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge höhere Förderquoten. Danach, ab dem 01.07.2021, gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (Werte in Klammern).

 

Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) %

Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) %

Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %.

 

Somit erhalten kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss.

 

Förderfähig sind nur Vorhaben, die noch nicht begonnen sind. Das Vorhaben gilt als begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggfs. auch nur mündlich). Sie können mit dem Vorhaben beginnen, nachdem Sie den Förderbescheid erhalten haben.

 

Quelle und weitere Antworten zum Programm: BMWi